Kosten

Ich bin approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag und von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) zugelassen. Somit erfülle ich die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe.

Gesetzliche Krankenversicherung

Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die vollständigen Kosten einer Psychotherapie. Die Antragstellung sowie alle erforderlichen Formalitäten erledige ich mit Ihnen gemeinsam. Grundlegende Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch, dass Sie mir zu Beginn eines jeden Quartals Ihre Versichertenkarte vorlegen.

 

Private Krankenversicherung

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen übernommen, sofern Sie die Behandlung psychischer Erkrankungen mitversichert haben. Ob und wie viele Sitzungen erstattet werden und ob ein Eigenanteil gezahlt werden muss, hängt in hohem Maße von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Dies sollten Sie vor Aufnahme einer Psychotherapie mit Ihrer Versicherung klären. Die Kosten für eine Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Abschnitt G, Psychotherapie.

 

Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den Beihilfestellen anteilig übernommen; die zusätzliche private Krankenversicherung deckt in der Regel den Rest der Kosten ab. Ich empfehle Ihnen jedoch, sich bereits vor Aufnahme einer Psychotherapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung und der Beihilfestelle genau über die Kostenübernahme zu informieren. Die Kosten für eine Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Abschnitt G, Psychotherapie.

 

Selbstzahler

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu übernehmen. In diesem Fall entfallen für Sie die Formalitäten im Rahmen einer Antragsstellung auf Kostenübernahme bei der Krankenversicherung.

Auch kann es sinnvoll sein, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen, wenn eine Verbeamtung bevorsteht, Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten oder den Wechsel in eine private Krankenversicherung anstreben.

Paartherapie, Coaching und psychologische Beratung sind grundsätzlich nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten, weshalb für diese Leistungen die Kosten grundsätzlich selbst übernommen werden müssen.

Die Kosten für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Abschnitt G, Psychotherapie. Da die Aufträge bei Selbstzahlern individuell sehr unterschiedlich sind und die Leistungen daher auf Ihren Einzelfall zugeschnitten werden, wird die Vergütung im Einzelfall im persönlichen Gespräch geklärt.